Handelsregister · HRB 116425

Chronologischer Auszug

Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße in Wiesbaden GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Projektentwicklung Abraham-Lincoln-
Straße in Wiesbaden GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
MesseTurm, 60308 Frankfurt am Main

c)
1. Die Gesellschaft ist ein Immobilien-
Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr.
22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB").
2. Der Gesellschaftszweck der Gesellschaft
ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien, insbesondere des
Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in
Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen
Immbolien-Gesellschaften in Sinne der §§ !
Abs. 19 Nr. 22 und 234ff. KAGB sowie das
Halten von Gegenständen, die zur
Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen
Immobilien erforderlich sind.
Die Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten
ausüben, welche die KanAm Grund
Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft
mbH nach den gesetzlichen Vorschriften
und den Anlagebedingungen des Spezial-
AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft
auch unmittelbar für den Spezial-AIF
ausüben darf.
Die Gesellschaft darf weitere Immobilien
bzw. Beteiligungen an Immoblien-
Gesellschaften nur erwerben, wenn die von
der Immobilien-Gesellschaft neu zu
erwerbenden Vermögensgegenstände vor
ihrem Erwerb entsprechend den in den
Allgemeinen Anlagebedingungen des
Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen
zur Bewertung bewertete werden.
3. Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7
sowie Abs. 3 KAGB, die nach den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
zugelassen sind, erwerben. Die
Gesellschaft darf darüber hinaus als
Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben
halten. Die Gesellschaft darrf darüber
hinaus keine anderen
Vermögensgegenstände erwerben.
4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschirften und den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
zulässig sind, soweit hierdurch die
Qualifikation als Immbilien-Gesellschaft im
Sinne des KAGB und im Sinne des
Investmentgesetzes (InvStG) nicht berührt
wird.
5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung
der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten
auch Darlehen aufnehmen und sonstige
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von
der Gesellschaft aufgenommene Darlehen)
gewähren, sofern diese mit den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF und
den Vorgaben des KAGB vereinbar sind;
hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs.
3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte
zugunsten der jeweils bestellten
Verwahrstelle des Spezial-AIF zu beachten.
Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB
zugelassenen Belastungen darf die
Gesellschaft nicht vornehmen.
Die Gewährung von Darlehen seitens der
Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen;
ausgenommen hiervon ist die Gewährung
von Gesellschafter-Darlehen in
entsprechender Anwendung des § 240
KAGB an andere immobilienhaltende
Immobilien-Gesellschaften, an denen die
Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft
ist die Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet.
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Deharde, Christian, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Niggemann, Ralf, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schulz, Rainer, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kleinert, Hans-Joachim, Bad Homburg v. d.
Höhe, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Kleuters, Denis, Bad Homburg v. d. Höhe,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Burger, Norbert, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Wutz, Roland, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2016, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 78833)
nach Frankfurt am Main, § 3 (Gegenstand des Unternehmens)
und 7 (Vertretung) beschlossen.
a)
20.08.2019
Dittberner

b)
Fall 1

Tag der ersten
Eintragung:
13.10.2016
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
1. Die Gesellschaft ist ein Immobilien-
Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr.
22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB").
2. Der Geschäftsszweck der Gesellschaft
ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien, insbesondere des
Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in
Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen
Immobilien-Gesellschaften in Sinne der §§
1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie
das Halten von Gegenständen, die zur
Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen
Immobilien erforderlich sind. Die
Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten
ausüben, welche die KanAm Grund
Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft
mbH nach den gesetzlichen Vorschriften
und den Anlagebedingungen des Spezial-
AIF als
Kapitalverwaltungsgesellschaft auch
unmittelbar für den Spezial-AIF ausüben
darf.
Die Gesellschaft darf weitere Immobilien
bzw. Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften nur erwerben, wenn die von
der Immobilien-Gesellschaft neu zu
erwerbenden Vermögensgegenstände vor
ihrem Erwerb entsprechend den in den
Allgemeinen Anlagebedingungen des
Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen
zur Bewertung bewertet werden.
3. Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7
sowie Abs. 3
KAGB, die nach den Anlagebedingungen
des Spezial-AIF zugelassen sind,
erwerben. Die Gesellschaft darf darüber
hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich
Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf
darüber hinaus keine anderen
Vermögensgegenstände erwerben.
4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
zulässig sind, soweit hierdurch die
Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im
Sinne des KAGB und im Sinne des
Investmentgesetzes (InvStG) nicht berührt
wird.
5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung
der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten
auch Darlehen aufnehmen und sonstige
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von
der Gesellschaft aufgenommene Darlehen)
gewähren, sofern diese mit den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF und
den Vorgaben des KAGB vereinbar sind;
hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs.
3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte
zugunsten der jeweils
bestellten Verwahrstelle des Spezial-AIF zu
beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3
und 4 KAGB zugelassenen Belastungen
darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die
Gewährung von Darlehen seitens der
Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen;
ausgenommen hiervon ist die
Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in
entsprechender Anwendung des § 240
KAGB an andere immobilienhaltende
Immobilien-Gesellschaften, an denen die
Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft
ist die Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet.
a)
22.08.2019
Dittberner

b)
Fall 2
3c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr.
22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB").
2. Der Geschäftsszweck der Gesellschaft
ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien, insbesondere des
Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in
Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen
Immobilien-Gesellschaften in Sinne der §§
1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie
das Halten von Gegenständen, die zur
Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen
Immobilien erforderlich sind. Die
Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten
ausüben, welche die KanAm Grund
Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft
mbH nach den gesetzlichen Vorschriften
und den Anlagebedingungen des Spezial-
AIF als
Kapitalverwaltungsgesellschaft auch
unmittelbar für den Spezial-AIF ausüben
darf.
Die Gesellschaft darf weitere Immobilien
bzw. Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften nur erwerben, wenn die von
der Immobilien-Gesellschaft neu zu
erwerbenden Vermögensgegenstände vor
ihrem Erwerb entsprechend den in den
Allgemeinen Anlagebedingungen des
Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen
zur Bewertung bewertet werden.
3. Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7
sowie Abs. 3
KAGB, die nach den Anlagebedingungen
des Spezial-AIF zugelassen sind,
erwerben. Die Gesellschaft darf darüber
hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich
Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf
darüber hinaus keine anderen
Vermögensgegenstände erwerben.
4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
zulässig sind, soweit hierdurch die
Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im
Sinne des KAGB und im Sinne des
Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht
berührt wird.
5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung
der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten
auch Darlehen aufnehmen und sonstige
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von
der Gesellschaft aufgenommene Darlehen)
gewähren, sofern diese mit den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF und
den Vorgaben des KAGB vereinbar sind;
hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs.
3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte
zugunsten der jeweils
bestellten Verwahrstelle des Spezial-AIF zu
beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3
und 4 KAGB zugelassenen Belastungen
darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die
Gewährung von Darlehen seitens der
Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen;
ausgenommen hiervon ist die
Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in
entsprechender Anwendung des § 240
KAGB an andere immobilienhaltende
Immobilien-Gesellschaften, an denen die
Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft
ist die Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet.
a)
27.08.2019
Dittberner

b)
Fall 3
4b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der
Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kleinert, Hans-Joachim, Bad Homburg v. d.
Höhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schadly, Sascha, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
26.12.2019
Dittberner

b)
Fall 4
5b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o Berkers & Cie. Services GmbH & Co.
KG, Neue Mainzer Straße 36, 60311
Frankfurt am Main
a)
05.02.2024
Hornburg
b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.