Handelsregister · HRB 116425
Chronologischer Auszug
Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße in Wiesbaden GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Projektentwicklung Abraham-Lincoln- Straße in Wiesbaden GmbH b) Frankfurt am Main Geändert, nun: Geschäftsanschrift: MesseTurm, 60308 Frankfurt am Main c) 1. Die Gesellschaft ist ein Immobilien- Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"). 2. Der Gesellschaftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen Immbolien-Gesellschaften in Sinne der §§ ! Abs. 19 Nr. 22 und 234ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten ausüben, welche die KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial- AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den Spezial-AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immoblien- Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertete werden. 3. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darrf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschirften und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immbilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentgesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des Spezial-AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des Spezial-AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. | 30.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Deharde, Christian, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Niggemann, Ralf, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Rainer, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Kleinert, Hans-Joachim, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kleuters, Denis, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Burger, Norbert, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Wutz, Roland, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 78833) nach Frankfurt am Main, § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Vertretung) beschlossen. | a) 20.08.2019 Dittberner b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 13.10.2016 |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Die Gesellschaft ist ein Immobilien- Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"). 2. Der Geschäftsszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften in Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten ausüben, welche die KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial- AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den Spezial-AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden. 3. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentgesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des Spezial-AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des Spezial-AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. | a) 22.08.2019 Dittberner b) Fall 2 | ||||
| 3 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien- Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"). 2. Der Geschäftsszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften in Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten ausüben, welche die KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial- AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den Spezial-AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden. 3. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des Spezial-AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des Spezial-AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. | a) 27.08.2019 Dittberner b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinert, Hans-Joachim, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Schadly, Sascha, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 26.12.2019 Dittberner b) Fall 4 | |||
| 5 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Berkers & Cie. Services GmbH & Co. KG, Neue Mainzer Straße 36, 60311 Frankfurt am Main | a) 05.02.2024 Hornburg b) Fall 5 |
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