Handelsregister · HRB 7614
Chronologischer Auszug
PROJECT Investment AG · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PROJECT Investment AG b) Bamberg Geschäftsanschrift: Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg c) Die Verwaltung eigenen Vermögens, die kollektive Vermögensverwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen einschließlich Portfolioverwaltung und Risikomanagement sowie die in § 20 Abs. 3 KAGB genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen. Darüber hinaus das Halten und Verwalten von Beteiligungen, die Übernahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung von Organisationsleistungen. | 300.000,00 EUR | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Cont, Ralf, Tettau, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Hofmann, Matthias, Bamberg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 15.05.2013. b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 15.05.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.06.2018 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). | a) 26.06.2013 Dippold | |
| 2 | c) Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die kollektive Vermögensverwaltung von geschlossenen Fondsgesellschaften, vorwiegend in der Rechtsform einer deutschen GmbH & Co. KG. Die kollektive Vermögensverwaltung umfasst die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten sowie sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der geschlossenen Fondsgesellschaften. | a) Die Hauptversammlung vom 18.10.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 23.10.2013 Dippold | |||
| 3 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische Investmentvermögen in Form von geschlossenen inländischen Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Sachwerte a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b. für die unter a. genannten Sachwerte genutzte Infrastruktur; (2) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; (3) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 KAGB; (4) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen ferner die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung). Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 10.09.2014 mit Nachtrag vom 15.10.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 23.12.2014 Dippold | |||
| 4 | 1.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 10.08.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 700.000,00 EUR und die Änderung des § 5 Ziffer 1 und 2 (Grundkapital und Aktien) sowie die Aufhebung des § 5 Ziffer 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. | a) 29.08.2016 Thal | |||
| 5 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2.Folgende Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) geschlossene inländische Publikums- Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Sachwerte (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; (2) für die für Sachwerte im Sinne von Ziffer (1) genutzte Infrastruktur; bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstaben aa) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; cc) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 KAGB; dd) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB; ee) Bei geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB auch Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB. b) EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 3. Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung). b) sonstige Tätigkeiten, die mit diesen Dienst- und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4.Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 5. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. 8. Die Gesellschaft arbeitet ausschließlich und exklusiv mit der PROJECT Real Estate AG mit dem Sitz in Nürnberg sowie der PROJECT Beteiligungen AG mit dem Sitz in Bamberg und deren jeweiligen Tochtergesellschaften zusammen. | a) Die Hauptversammlung vom 18.01.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand) | a) 01.02.2017 Dr. jur.Thal | |||
| 6 | a) Die Hauptversammlung vom 31.05.2017 hat die Änderung der §§ 8 (Aufsichtsrat) und 9 (Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 19.06.2017 Dr. jur.Thal | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 07.12.2017 hat die Änderung des § 8 Nr. 1 a) (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 14.12.2017 Eichelsdörfer | ||||
| 8 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) geschlossene inländische Publikums- Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Sachwerte (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; (2) Infrastrucktur, die für Sachwerte im Sinne von Ziffer (1) genutzt wird; bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstaben aa) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; cc) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 KAGB; dd) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB; ee) Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB; ff) bei geschlossenen inländischen Spezial- AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB auch Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB; b) allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß §§ 282 ff. KAGB sowie offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß §§ 284 ff. KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich der zur Bewirtschaftung notwendigen Gegenstände; bb) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften; cc) Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben b), d) und h) KAGB; dd) Investmentanteile gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g), welche die Voraussetzungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB erfüllen; ee) Unternehmensbeteiligungen gem. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe i) KAGB; ff) Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 3 KAGB; c) EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 3. Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung). b) sonstige Tätigkeiten, die mit diesen Dienst- und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 5. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. 8. Die Gesellschaft arbeitet ausschließlich und exklusiv mit der PROJECT Real Estate AG mit dem Sitz in Nürnberg sowie der PROJECT Beteiligungen AG mit dem Sitz in Bamberg und deren jeweiligen Tochtergesellschaften zusammen. | a) Die Hauptversammlung vom 22.11.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 02.01.2019 Dippold | |||
| 9 | b) Bestellt: Vorstand: Herb, Stefan, Goldbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 16.05.2019 Lechner | ||||
| 10 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) geschlossene inländische Publikums- Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Sachwerte (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland; (2) Infrastruktur, die für die Sachwerte im Sinne von Ziffer (1) genutzt wird; bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstaben aa) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; cc) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 KAGB; dd) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB; ee) Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB; ff) bei geschlossenen inländischen Spezial- AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB auch Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB; b) allgemeine offene inländische Spezial- AIF gemäß §§ 282 ff. KAGB sowie offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß §§ 284 ff. KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich der zur Bewirtschaftung notwendigen Gegenstände; bb) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften; cc) Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben b), d) und h) KAGB; dd) Investmentanteile gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g), welche die Voraussetzungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB erfüllen; ee) Unternehmensbeteiligungen gem. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe i) KAGB; ff) Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 3 KAGB; c) EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 3. Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung). b) sonstige Tätigkeiten, die mit diesen Dienst- und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 5. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 02.02.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 07.02.2022 Dippold | |||
| 11 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Herb, Stefan, Goldbach, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2022 Sternadl | ||||
| 12 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Hanisch, Alexander, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Cont, Ralf, Stegaurach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 23.09.2022 Sternadl | ||||
| 13 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Hofmann, Matthias, Bamberg, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2023 Sternadl | ||||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 20.12.2023 hat die Änderung des § 5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 20.12.2023 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.10.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). | a) 27.12.2023 Dippold | ||||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 15.05.2024 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 31.05.2024 Dippold | ||||
| 16 | b) Bestellt: Vorstand: Bauer, Christian, Hersbruck, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Hanisch, Alexander, München, *XX.XX.XXXX | a) 10.04.2025 Sternadl | ||||
| 17 | a) Die Hauptversammlung vom 01.04.2025 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 23.04.2025 Dr. Popp | ||||
| 18 | b) Bestellt: Vorstand: Wienold, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 16.10.2025 Tannert | ||||
| 19 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Cont, Ralf, Stegaurach, *XX.XX.XXXX | a) 04.11.2025 Tannert | ||||
| 20 | a) Die Hauptversammlung vom 25.11.2025 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 05.12.2025 Dippold |
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