Handelsregister · HRB 7614

Chronologischer Auszug

PROJECT Investment AG · Amtsgericht Bamberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PROJECT Investment AG

b)
Bamberg
Geschäftsanschrift:
Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg

c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die
kollektive Vermögensverwaltung von
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
Investmentvermögen einschließlich
Portfolioverwaltung und
Risikomanagement sowie die in § 20 Abs. 3
KAGB genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen. Darüber hinaus das
Halten und Verwalten von Beteiligungen, die
Übernahme von Leitungs- und
Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung
von Organisationsleistungen.
300.000,00
EUR
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Cont, Ralf, Tettau, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Vorstand:
Hofmann, Matthias, Bamberg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 15.05.2013.

b)
Der Vorstand ist durch Satzung vom 15.05.2013 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
26.06.2018 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 150.000,00 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2013/I).
a)
26.06.2013
Dippold
2c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die kollektive Vermögensverwaltung von
geschlossenen Fondsgesellschaften,
vorwiegend in der Rechtsform einer
deutschen GmbH & Co. KG. Die kollektive
Vermögensverwaltung umfasst die
Portfolioverwaltung, das
Risikomanagement, administrative
Tätigkeiten sowie sonstige Tätigkeiten im
Zusammenhang mit den
Vermögensgegenständen der
geschlossenen Fondsgesellschaften.
a)
Die Hauptversammlung vom 18.10.2013 hat die Änderung des
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung
beschlossen.
a)
23.10.2013
Dippold
3c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung). Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung sind
inländische Investmentvermögen in Form
von geschlossenen inländischen
Publikums-Alternative Investmentfonds
(AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren: (1)
Sachwerte a. Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland, b. für die unter
a. genannten Sachwerte genutzte
Infrastruktur; (2) Anteile oder Aktien an
Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des Abs.
2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen; (3)
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 4, 5 und 6 KAGB; (4)
Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194
KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des §
195 KAGB. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF
und ausländische AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen. Die Gesellschaft betreibt als
Dienst- und Nebendienstleistungen ferner
die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (KWG)
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung). Die Gesellschaft darf sich
an Unternehmen beteiligen oder
Unternehmen gründen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf die Geschäfte
ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist. Die Gesellschaft kann im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten
oder erwerben. Die Gesellschaft kann
Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch
verbundene Gesellschaften, auslagern,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die
Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die
zur Anlage des eigenen Vermögens
erforderlich sind. Weitere Geschäfte oder
Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht
betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 10.09.2014 mit Nachtrag vom
15.10.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und 7 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
23.12.2014
Dippold
41.000.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 10.08.2016 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 700.000,00 EUR und die Änderung des § 5
Ziffer 1 und 2 (Grundkapital und Aktien) sowie die Aufhebung
des § 5 Ziffer 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung
beschlossen.
Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln.
a)
29.08.2016
Thal
5c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
2.Folgende Investmentvermögen sind
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung:
a) geschlossene inländische Publikums-
Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß
§§ 261 ff. KAGB und geschlossenen
inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren: aa)
Sachwerte (1) Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland; (2) für die für
Sachwerte im Sinne von Ziffer (1) genutzte
Infrastruktur; bb) Anteile oder Aktien an
Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des
Buchstaben aa) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
cc) Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 KAGB; dd)
Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194
KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des §
195 KAGB; ee) Bei geschlossenen
inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB auch Gelddarlehen im Sinne des §
285 Abs. 2 und 3 KAGB.
b) EU-AIF und ausländische AIF, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen
für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
3. Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und
Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung
einzelner nicht in Finanzinstrumenten im
Sinne des § 1 Abs. 11 des
Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung). b) sonstige Tätigkeiten,
die mit diesen Dienst- und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
4.Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
5. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf
andere Gesellschaften, auch verbundene
Gesellschaften, auslagern, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
6. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
8. Die Gesellschaft arbeitet ausschließlich
und exklusiv mit der PROJECT Real Estate
AG mit dem Sitz in Nürnberg sowie der
PROJECT Beteiligungen AG mit dem Sitz in
Bamberg und deren jeweiligen
Tochtergesellschaften zusammen.
a)
Die Hauptversammlung vom 18.01.2017 hat die Satzung neu
gefasst.
Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand)
a)
01.02.2017
Dr. jur.Thal
6a)
Die Hauptversammlung vom 31.05.2017 hat die Änderung der
§§ 8 (Aufsichtsrat) und 9 (Hauptversammlung) der Satzung
beschlossen.
a)
19.06.2017
Dr. jur.Thal
7a)
Die Hauptversammlung vom 07.12.2017 hat die Änderung des
§ 8 Nr. 1 a) (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
14.12.2017
Eichelsdörfer
8c)
1.
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

2.
Folgende Investmentvermögen sind
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung:
a) geschlossene inländische Publikums-
Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß
§§ 261 ff. KAGB und geschlossene
inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, die jeweils in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
aa) Sachwerte (1) Immobilien,
einschließlich Wald, Forst- und Agrarland;
(2) Infrastrucktur, die für Sachwerte im
Sinne von Ziffer (1) genutzt wird;
bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des Buchstaben aa) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
cc) Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 KAGB;
dd) Geldmarktinstrumente im Sinne des §
194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne
des § 195 KAGB;
ee) Bankguthaben im Sinne des § 195
KAGB;
ff) bei geschlossenen inländischen Spezial-
AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB auch
Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 2
und 3 KAGB;

b) allgemeine offene inländische Spezial-
AlF gemäß §§ 282 ff. KAGB sowie
offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß §§ 284 ff.
KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds
gemäß § 283 KAGB - die jeweils in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Immobilien, einschließlich der zur
Bewirtschaftung notwendigen
Gegenstände;
bb) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften;
cc) Vermögensgegenstände im Sinne des §
284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben b), d) und h)
KAGB;
dd) Investmentanteile gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 Buchstabe g), welche die
Voraussetzungen
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB
erfüllen;
ee) Unternehmensbeteiligungen gem. § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe i) KAGB;
ff) Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 3
KAGB;

c) EU-AIF und ausländische AIF, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen
für inländische Investmentvermögen
entsprechen.

3.
Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (KWG)
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung).
b) sonstige Tätigkeiten, die mit diesen
Dienst- und Nebendienstleistungen
unmittelbar verbunden sind.

4.
Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen
beteiligen oder Unternehmen gründen,
wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.

5.
Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf
andere Gesellschaften, auch verbundene
Gesellschaften, auslagern, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
6.
Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben,
die zur Anlage des eigenen Vermögens
erforderlich sind.

7.
Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die
Gesellschaft nicht betreiben.

8.
Die Gesellschaft arbeitet ausschließlich und
exklusiv mit der PROJECT Real Estate AG
mit dem Sitz in Nürnberg sowie der
PROJECT Beteiligungen AG mit dem Sitz in
Bamberg und deren jeweiligen
Tochtergesellschaften zusammen.
a)
Die Hauptversammlung vom 22.11.2018 hat die Änderung des
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und des § 8
(Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
02.01.2019
Dippold
9b)
Bestellt:
Vorstand:
Herb, Stefan, Goldbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
16.05.2019
Lechner
10c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

2. Folgende Investmentvermögen sind
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung:
a) geschlossene inländische Publikums-
Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß
§§ 261 ff. KAGB und geschlossene
inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, die jeweils in folgende
Vermögensgegenstände investieren:

aa) Sachwerte
(1) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland;
(2) Infrastruktur, die für die Sachwerte im
Sinne von Ziffer (1) genutzt wird;
bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des Buchstaben aa) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
cc) Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 KAGB;
dd) Geldmarktinstrumente im Sinne des §
194 KAGB;
ee) Bankguthaben im Sinne des § 195
KAGB;
ff) bei geschlossenen inländischen Spezial-
AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB auch
Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 2
und 3 KAGB;

b) allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß §§ 282 ff. KAGB sowie offene
inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß §§ 284 ff.
KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds
gemäß § 283 KAGB - die jeweils in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Immobilien, einschließlich der zur
Bewirtschaftung notwendigen
Gegenstände;
bb) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften;
cc) Vermögensgegenstände im Sinne des §
284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben b), d) und h)
KAGB;
dd) Investmentanteile gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 Buchstabe g), welche die
Voraussetzungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 KAGB erfüllen;
ee) Unternehmensbeteiligungen gem. § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe i) KAGB;
ff) Gelddarlehen im Sinne des § 285 Abs. 3
KAGB;

c) EU-AIF und ausländische AIF, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen
für inländische Investmentvermögen
entsprechen.

3. Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und
Nebendienstleistungen:

a) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (KWG)
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung).
b) sonstige Tätigkeiten, die mit diesen
Dienst- und Nebendienstleistungen
unmittelbar verbunden sind.

4. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.

5. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf
andere Gesellschaften, auch verbundene
Gesellschaften, auslagern, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.

6. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind.

7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 02.02.2022 hat die Änderung der
§§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9
(Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
07.02.2022
Dippold
11b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Herb, Stefan, Goldbach, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2022
Sternadl
12b)
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Hanisch, Alexander, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Personendaten geändert, nun:
Vorstand:
Cont, Ralf, Stegaurach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
23.09.2022
Sternadl
13b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hofmann, Matthias, Bamberg, *XX.XX.XXXX
a)
13.11.2023
Sternadl
14a)
Die Hauptversammlung vom 20.12.2023 hat die Änderung des
§ 5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Satzung vom 20.12.2023 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
30.10.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2023/I).
a)
27.12.2023
Dippold
15a)
Die Hauptversammlung vom 15.05.2024 hat die Änderung des
§ 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
31.05.2024
Dippold
16b)
Bestellt:
Vorstand:
Bauer, Christian, Hersbruck, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Hanisch, Alexander, München, *XX.XX.XXXX
a)
10.04.2025
Sternadl
17a)
Die Hauptversammlung vom 01.04.2025 hat die Änderung des
§ 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
23.04.2025
Dr. Popp
18b)
Bestellt:
Vorstand:
Wienold, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
16.10.2025
Tannert
19b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Cont, Ralf, Stegaurach, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2025
Tannert
20a)
Die Hauptversammlung vom 25.11.2025 hat die Änderung des
§ 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
05.12.2025
Dippold

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.