Betrieb eines jedermann zugänglichen, nichtgewerblichen Programmkinos, in dem künstlerische wertvolle oder in besonderem Maße informative Filme und andere Medien gezeigt werden; Förderung von Kunst und Kultur, speziell auf dem Sektor des Films; Beratung anderer Institutionen, Gruppierungen und Personen in Fragen der audiovisuellen Medienarbeit; Förderung der theoretischen und praktischen Arbeit der Mitglieder auf dem Gebiet des Films; Kontaktpflege mit anderen Kommunalen Kinos und auf dem Gebiet des Films Tätigen und Zusammenarbeit mit diesen im Rahmen der eigenen Zielsetzung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Leopold Jost
Aalen
Vorstand
Uwe Stoll
Aalen
Vorstand
Hans-Jürgen Volmer
Aalen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.02.2006
Die Generalversammlung vom 08.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Gegenstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Liquidation und Wegfall der Gemeinnützigkeit) beschlossen..
Die Generalversammlung vom 18.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Generalversammlung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.07.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Vorstand) und 5 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Gegenstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Gegenstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2006.
Statut: Sonderband Blatt 4/14
Tag der ersten Eintragung: 07.04.2006
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.