Handelsregister · HRB 12019
Chronologischer Auszug
Profound Systems Software und Consulting GmbH · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Profound Systems Software und Consulting GmbH b) Remscheid c) der Groß- und Einzelhandel mit EDV-Hardund Software sowie mit Artikeln der Medizintechnik, ferner die Entwicklung von Software. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand erwerben. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder durch einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Bajic, Aleksandar, Remscheid, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.09.1998 zuletzt geändert am 09.06.1999 | a) 21.08.2003 Schulte b) Tag der ersten Eintragung in Remscheid: 11.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2193 Amtsgericht Remscheid getreten. Freigegeben am 19.08.2003. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.