Beratung mittelständischer Unternehmen in allen wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten einschließlich Vertriebs- und PR-Beratung sowie Marketing; Anlageberatung und -vermittlung in jeder rechtlich zulässigen Form.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Charalambos Tzourmbakis
Waldrach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2006 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere sind geändert § 1 und damit die Firma sowie § 2 und damit der Unternehmensgegenstand.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff Sonderband
Beschluss Blatt 20 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.