Handelsregister · VR 380349

Chronologischer Auszug

Professor-Rebel-Haus Studentenwohnheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Professor-Rebel-Haus Studentenwohnheim

b)
Tübingen
a)
Vorstand i.S. des § 26 BGB ist der Vorsitzende oder ein
weiteres Vorstandsmitglied je mit
Einzelvertretungsbefugnis.

b)
Weiteres Vorstandsmitglied:
Schneider-Hofmann, Ingrid, Steuerberaterin, Tübingen
Vorsitzende:
Schmidt-Körner, Cordula, Tübingen, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Steffan, Carmen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.05.1971 mit Änderung; zuletzt geändert am
20.05.1992.
a)
15.04.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
26.08.1971
Satzung:
Sonderband
Blatt 2/4, 28, 34/38
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Professor-Rebel-Haus Studentenwohnheim e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
zwei weitere Vorstandsmitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied, nun
Bestellt als
Vorsitzende:
Steffan, Carmen Anne, geb. Strohmaier,
Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Fehrenbach, Silke, Tübingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzende:
Schmidt-Körner, Cordula, Tübingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2003 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Ausschüsse), § 8 (Vorstand) und § 9 (Vertretung) beschlossen.
Weiter hat die Mitgliederversammlung vom 24.10.2016 die Änderung der Satzung in § 1
(Name und Sitz), § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), § 3 (Finanzierung), § 10
(Vermögensverwendung nach Auflösung) und die Ergänzung um § 11
(Ehrensamtspauschale) beschlossen.
a)
13.02.2017
Beber

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 74

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.