Handelsregister · HRB 12150
Chronologischer Auszug
ProDaTaX Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Saarbrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ProDaTaX Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Saarbrücken c) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu bestellen (§50 Abs.1 Satz 1 StBerG). Neben Steuerberatern können auch Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie, nach Genehmigung durch die zuständige Steuerberaterkammer, besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als in einer der in §36 StBerG genannten Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt werden (§50 Abs.2, Abs.3 StBerG) Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen (§50 Abs.4 StBerG). Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muß mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein.Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muß der Geschäftsführer Steuerberater sein. b) Geschäftsführer: Kopp, Klaus, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater, Morsbach/ Frankreich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2000 zuletzt geändert am 25.04.2002 | a) 23.10.2003 Becker b) Tag der ersten Eintragung: 12.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Halbergstraße 79, 66121 Saarbrücken | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kopp, Klaus, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Altmeier, David Thorsten, Spicheren / Frankreich, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2021 Sprau | |||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Altmeier, David Thorsten, Spicheren / Frankreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Kopp, Klaus Christoph, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | a) 10.03.2021 Sprau |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.