Handelsregister · HRB 12150

Chronologischer Auszug

ProDaTaX Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ProDaTaX Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Saarbrücken

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Als Geschäftsführer sind
Steuerberater zu bestellen (§50 Abs.1 Satz 1
StBerG). Neben Steuerberatern können auch
Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte,
niedergelassene europäische Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
sowie, nach Genehmigung durch die zuständige
Steuerberaterkammer, besonders befähigte
Personen mit einer anderen Ausbildung als in
einer der in §36 StBerG genannten
Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt
werden (§50 Abs.2, Abs.3 StBerG) Die Zahl der
Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind,
darf die Zahl der Steuerberater unter den
Geschäftsführern nicht übersteigen (§50 Abs.4
StBerG). Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muß mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein.Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muß der
Geschäftsführer Steuerberater sein.

b)
Geschäftsführer:
Kopp, Klaus, Dipl. Betriebswirt und
Steuerberater, Morsbach/ Frankreich,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2000 zuletzt geändert am
25.04.2002
a)
23.10.2003
Becker

b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.12.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsanschrift:
Halbergstraße 79, 66121 Saarbrücken
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kopp, Klaus, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Altmeier, David Thorsten, Spicheren /
Frankreich, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2021
Sprau
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Altmeier, David Thorsten, Spicheren /
Frankreich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kopp, Klaus Christoph, Saarbrücken,
*XX.XX.XXXX
a)
10.03.2021
Sprau

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.