Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach §12 Abs. 1 AÜG und die Erbringung sonstiger Personaldienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Achim Herr
Endingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörgen Oliver Brauch
Kenzingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2003 mit Änderung vom 07.04.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziff. 3 (Stammeinlagen), 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 11a (neu: Anbietungspflicht), 12 (Abfindung) und 14 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006.