Handelsregister · GnR 724

Chronologischer Auszug

Pro Vivum eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pro Vivum eG

b)
Berlin

c)
Die Förderung ihrer Mitglieder
durch gemeinschaftlichen Aufbau eines Genossenschaftskapitals
über den Erwerb zusätzlicher freiwilliger Anteile für die Zukunftssicherung der Genossenschaft und
Aufbau einer genossenschaftlichen Altersvorsorge, hauptsächlich für die investierenden Mitglieder. Die Gesellschaft darf alle
dafür notwendigen Geschäfte tätigen, die ihr nach Gesetzt und Satzung erlaubt sind. Dies wird insbesondere erreicht durch folgende Maßnahmemöglichkeiten der
Genossenschaft: a. Durchführung
von geeigneten Beratungen, Qualifizierungen, Konzeptionen, Investitionen und Informationen in
allen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg wesentlichen
Bereichen b. Sofern die Genossenschaft Leistungen nicht selbst
durchführen kann oder will, bedient sie sich entsprechend professionalisierter Kooperationspartner. c. Die Genossenschaft kann
investierende Mitglieder aufnehmen. d. Rechts- und Steuerberatungen werden nicht durchgeführt,
e. die Genossenschaft betreibt keine Bankgeschäfte oder erbringt
keine Finanzdienstleistungen, die
einer Erlaubnis nach § 32 KWG
bedürfen.
Das Mindestkapital beträgt 80%
der Geschäftsanteile.

keine Nachschusspflicht
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Solange die Genossenschaft weniger
als 20 Mitglieder hat, wird nur ein
Vorstand bestellt. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft
allein und darf Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorstand:

1.
Haubold, Olaf, *XX.XX.XXXX, Engelsbach
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
30.05.2012.
a)
07.08.2012
Duzinski
2c)
Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen durchzuführen, die ihr nach Gesetz und Satzung erlaubt sind und den nachfolgend formulierten Geschäftsgegenständen dienen. Dies wird insbesondere erreicht durch folgende Maßnahmemöglichkeiten der
Genossenschaft: a. Durchführung
von geeigneten Beratungen, Qualifizierungen, Konzeptionen, Investitionen und Informationen in
allen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg wesentlichen
Bereichen b. Sofern die Genossenschaft Leistungen nicht selbst
durchführen kann oder will, bedient sie sich entsprechend professionalisierter Kooperationspartner. c. Die Genossenschaft kann
investierende Mitglieder aufnehmen. d. Rechts- und Steuerberatungen werden nicht durchgeführt,
e. die Genossenschaft betreibt keine Bankgeschäfte oder erbringt
keine Finanzdienstleistungen, die
einer Erlaubnis nach § 32 KWG
bedürfen.
b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Haubold, Olaf
Vorstand:
2.
Lange, Dominic, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Satzung ist am 14.10.2013 geändert in § 1 (Name, Sitz, Gegenstand).
a)
10.12.2013
Hikel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.