Handelsregister · VR 2409
Chronologischer Auszug
Pro Polizei Gießen e.V. · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Pro Polizei Gießen b) Gießen | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzender: Schwarz, Manfred, Lollar, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Rauch, Albrecht, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.08.1999 zuletzt geändert am 03.05.2001 | a) 28.10.2003 Schütz b) Tag der ersten Eintragung: 12.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 9 |
| 2 | a) Name bzgl. Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt, nun: Pro Polizei Gießen e.V. | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Schwarz, Manfred, Lollar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Rauch, Albrecht, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Bernbeck, Ernst-Jürgen, Allendorf (Lumda), *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2009 Unzeitig b) Fall 2 | |
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Bernbeck, Ernst-Jürgen, Allendorf (Lumda), *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Steinz, Lars Burkhard, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2011 Unzeitig b) Fall 3 | ||
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Steinz, Lars Burkhard, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Kern, Hanno Benjamin, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2016 Muth b) Fall 4 | ||
| 5 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Breidenbach, Tobias, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2018 Unzeitig b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.