Handelsregister · HRB 15139

Chronologischer Auszug

Pro N Küchen GmbH · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pro N Küchen GmbH

b)
Grimma

c)
der Handel mit Küchenmöbeln, Badmöbeln
und Zaunanlagen, Dienstleistungen und
Service.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind
jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft
bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich
selbst oder als Vertreter eines Dritten zu
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Nagel, Steffen, Kaufmann, Markkleeberg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.1998 zuletzt geändert am
24.09.1998
a)
15.04.2002
Büttner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.11.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
26-29 SB.
2a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die
Gesellschaft gemeinsam.

b)
Liquidator:
Nagel, Steffen, Graz/Österreich, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
04.03.2003
Fiebig
3b)
Geschäftsanschrift:
Lausicker Straße 19, 04668 Grimma
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
27.01.2011
Künne

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.