Handelsregister · VR 40994
Chronologischer Auszug
pro musica e.V. Gesellschaft zur Förderung der Musik · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) pro musica e.V. Gesellschaft zur Förderung der Musik b) Geändert, jetzt: Mainz | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 3.500,00 € belastenbevollmächtigt. Für den Abschluss weitergehender Rechtsgeschäfte benötigt der Vorstand die Zustimmung des erweiterten Vorstands. b) 1. Vorsitzender: Dr. Sieber, Wolfgang, Mainz, *XX.XX.XXXX Gewählt als Geschäftsführer: Henneberg, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr vertretungsberechtigt: Kassierer: Juschzak, Jürgen, Mainz Nicht mehr vertretungsberechtigt: stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer: Berger, Stefan, Balduinstein | a) eingetragener Verein Satzung vom 02.02.1990 Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2009 hat die Änderung der Satzung insgesamt und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Bischofsheim (bisher Amtsgericht Darmstadt VR 50868) nach Mainz beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2012 hat die Änderung der Satzung insgesamt beschlossen. | a) 11.10.2012 Dannegger b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 06.03.1991 Blatt 88 - 158 der Akten Satzung Blatt 154 - 158 der Akten |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Henneberg, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Dr. Brettner, Thomas, Oestrich-Winkel, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2022 Peter b) Blatt 216 ff. d. A. (Fall 4) | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (Geschäftsführer) und einem weiteren Vorstandsmitglied (Schriftführer). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der vertretungsberechtigte Vorstand ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 3.500,00 € belasten, bevollmächtigt. Für den Abschluss weitergehender Rechtsgeschäfte bedarf es der Zustimmung des erweiterten Vorstands. b) weiteres Vorstandsmitglied (Schriftführerin): Doré, Julia, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2023 hat die Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. | a) 18.04.2024 Peter b) Blatt 246 ff. d.A. (Fall 5) Satzung Bl. 262 ff. d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.