Handelsregister · VR 40994

Chronologischer Auszug

pro musica e.V. Gesellschaft zur Förderung der Musik · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
pro musica e.V. Gesellschaft zur Förderung der Musik

b)
Geändert, jetzt:
Mainz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften,
die den Verein nicht mit mehr als 3.500,00 €
belastenbevollmächtigt. Für den Abschluss
weitergehender Rechtsgeschäfte benötigt der Vorstand
die Zustimmung des erweiterten Vorstands.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Sieber, Wolfgang, Mainz, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Geschäftsführer:
Henneberg, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr vertretungsberechtigt:
Kassierer:
Juschzak, Jürgen, Mainz
Nicht mehr vertretungsberechtigt:
stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer:
Berger, Stefan, Balduinstein
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.02.1990
Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2009 hat die Änderung der Satzung insgesamt und
mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Bischofsheim (bisher Amtsgericht
Darmstadt VR 50868) nach Mainz beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2012 hat die Änderung der Satzung insgesamt
beschlossen.
a)
11.10.2012
Dannegger

b)
Fall 1
Tag der ersten Eintragung:
06.03.1991
Blatt 88 - 158 der Akten
Satzung Blatt 154 - 158 der
Akten
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Henneberg, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Dr. Brettner, Thomas, Oestrich-Winkel, *XX.XX.XXXX
a)
26.09.2022
Peter

b)
Blatt 216 ff. d. A.
(Fall 4)
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden
(Geschäftsführer) und einem weiteren Vorstandsmitglied
(Schriftführer). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam.
Der vertretungsberechtigte Vorstand ist zum Abschluss
von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als
3.500,00 € belasten, bevollmächtigt. Für den Abschluss
weitergehender Rechtsgeschäfte bedarf es der
Zustimmung des erweiterten Vorstands.
b)
weiteres Vorstandsmitglied (Schriftführerin):
Doré, Julia, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2023 hat die Neufassung der Satzung insgesamt
beschlossen.
a)
18.04.2024
Peter

b)
Blatt 246 ff. d.A.
(Fall 5)
Satzung Bl. 262 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.