Handelsregister · HRB 13510
Chronologischer Auszug
Pro MediaTec Private Arbeits- und Personalvermittlung GmbH · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Pro MediaTec Private Arbeits- und Personalvermittlung GmbH b) Mönchengladbach Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 23-27, 41061 Mönchengladbach c) die private Arbeits- und Personalvermittlung. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. b) Geschäftsführer: Rijbroek, Klaus, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2009 | a) 23.11.2009 Flören | |
| 2 | c) die private Arbeits- und Personalvermittlung sowie die Arbeitnehmerüberlassung | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 09.02.2010 Kamp | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN 108/12) vom 08.11.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.11.2012 Schaefers |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.