Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte im Wert von 500,00 EUR und mehr bedürfen der Zustimmung beider vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte im Wert von über 2.000,00 EUR bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Gesamtvorstands.
Beschluss Bl. 4f SB, Satzung Bl. 6ff SB.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 06.12.2013.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.