Handelsregister · VR 21447

Registerinformationen

Pro Jugend Verein in der Johannesgemeinde e.V. · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Pro Jugend Verein in der Johannesgemeinde e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Erlangen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 21447
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
07.04.2022
Abrufstand
21.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Wolfgang Michel

Erlangen

Vorstand

Michel Lindenberg

Erlangen

Vorstand

Hartmut Niehoegen

Erlangen

Vorstand

Elina Sapatka

Erlangen

Vorstand

Bianca Schnupp

Erlangen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.07.1999 zuletzt geändert am 23.09.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr und Verbandszugehörigkeit), 2 (Vereinszweck), 9 (Vorstand), 10 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Kassenführung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2014 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr und Verbandszugehörigkeit) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.04.2000. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Protokoll Bl. 73/74 SB;
  • Protokoll Bl. 115 - 118 SB;
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 112 - 114 SB.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Von Amts wegen gehören dem Vorstand der Pfarramtsvorstand der Johannesgemeinde und ein vom Kirchenvorstand der Johannesgemeinde bestimmter Kirchenvorsteher an.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.