Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle ihr zur Förderung des Unternehmensgegenstandes zweckmäßig erscheinenden Geschäfte zu tätigen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann jedem Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführer können - auch wenn sie einzige Gesellschafter sind - im Geschäftsführervertrag oder durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, für die Gesellschaft, im eigenen Namen und für Dritte gleichzeitig zu handeln (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christoph Herfurtner-Evertz
Kempen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung am 01.10.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 0,41 zum Zwecke der Glättung gemäß § 5 Abs. 3 GmbHG in der Neufassung gemäß Art. 3 § 3 des Euro-Einführungsgesetzes zu erhöhen und darüber hinaus um EUR 4.435,00 auf insgesamt EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Desweiteren wurden die §§ 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 (Bekanntmachungen) geändert. § 16 (Gründungsaufwand) wurde ersatzlos gestrichen, so dass § 17 (Unwirksamkeit von Satzungsbestimmungen) zu § 16 wurde.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 01.03.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.12.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 34 ff Sonderband
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