Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption, der Betrieb und die Verwaltung und die Anmietung, ggf. Leasing oder Erwerb, von multifunktionalen Sport-, Fitness- und Freizeitanlagen. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft hiermit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen gegenüber Dritten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diese beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen, Unternehmensverträge abschließen und Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bahram Ekhtebar
Aachen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Birgit Raab
Aachen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.09.1999 zuletzt geändert am 18.12.2001
Die Hauptversammlung vom 27.09.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 27.621,00 EUR auf 956.794,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.07.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 31. 12. 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach und bis zu insgesamt Euro 464.586,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender nennbetragsloser Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital).Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt, festzusetzen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.06.2002.
HV-Beschluss Bl. 28 ff SoBd. III
Beschluss Blatt 26 ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.