Förderung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, insbesondere die sozialmedizinische Nachsorge bei chronisch kranken oder schwerstkranken Kindern und Jugendlichen im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation, wenn die Nachsorge wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante Behandlung zu sichern. Dazu gehören insbesondere die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation der Betreuungspersonen zu deren Inanspruchnahme entsprechend dem § 43 Abs. 2 SGB V.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften mit anderen freigemeinnützigen Körperschaften befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Gröpler
Hohenkirchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Kristina Timmermann
Wismar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5, 10, 12 und 14 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlungen vom 21.05.2013 und 16.12.2013 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Gesellschafterversammlung) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 auf EUR 36.000,00 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Geschäftsführung), 14 und damit die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.