Handelsregister · VR 261197
Historischer Auszug
Pro Fachhandwerk e.V. · Amtsgericht Stuttgart
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Te
ee
Amtsgericht
74338
waıbiingen
Vereinsregister
Blatt
A
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sit
i
i
ältni
n
)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Pro
Fachhandwerk
e.V.
a)
Vorstand
im
Sinne
des
8
26
BGB
sind
a)
Die
Satzung
ist
am
07.
Dezember
2001
errichtet
a)
Den
28.
Juni
2002
der
Vorsitzende,
der
stellvertretende
und
am
17.
Mai
2002
geändert.
b)
Waiblingen
Vorsitzende
und
der
Kassenwart.
Der
Verein
wird
vertreten
durch
je
b)
Satzyig
B1.9
SBd
zwei
Vorstansmitglieder
gemeinsam.
b)
Roland
Wöhr,
geb.
am
10.03.1944,
Schorndorf
-
Vorsitzender
-
Albert
Gerstenlauer
eb.
am
01.06.194
Ludwigsburg,
-
stellv.
Vorsitze
=
Joachim
Rapp,
geb.
am
14.01.1951,
Weissach
i.T.
-
Kassenwart
-
2
b.
Albert
Gerstenlauer
ist
aus
dem
Vorstand
ausge-
a.
12.07.2005
schieden.
Al
Albrecht
Lang,
Benningen
a.N.,
*
16.12.1961
he
7
sstelllverfretender
vorsitzender
-
Vorstand
neu
bestellt.
3
b.Herbert
Titze,
geb.
25.06.1957,
Aspach
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
am
07.11.2011
wurde
a.
20.01.2012
-
stellvertretender
Vorsitzender
-
die
Satzung
geändert
und
neu
gefasst.
—
Vorstand
neu
bestellt.
nn
Albrecht
Lang
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
b.
Beschluss
BI.13
SBd.,
Satzung
Bl.
14
SBd.
nn
Inn
EEE
EEE.
RS
121
kKarteiblatt
VR-
(VB
3.99):
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Waiblingen
Nr.
der
Eintra-
b)
Sitz
gung
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
3
Blatt
/
/
Ke
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
VR
MIA
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisher.
jen
Amtsgerichtsbezirk
Waiblingen
wurde
die
Kennziffer.x.6
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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