Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte ) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- (i.W. eintausend) Deutsche Mark die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Zuth
Emmelshausen
Vorstand
Werner Härter
Beltheim
Vorstand
Daniela Rupprecht
Emmelshausen
Vorstand
Marcel Blieske
Mörschbach
Vorstand
Elisabeth Schmitt
Dommershausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.06.1997 zuletzt geändert am 28.01.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.04.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.06.2006.
Fall 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.