Handelsregister · HRB 8668

Chronologischer Auszug

Pro Diakonia Steinbach gGmbH · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pro Diakonia Steinbach gGmbH

b)
Haiger
Geschäftsanschrift:
Zechenweg 5, 35708 Haiger

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar mildtätige und gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
gemeinnütziger Zwecke im Sinne
von § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung und
mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Abs.
1 Nr. 1 der Abgabenordnung. Diese
Zwecke werden insbesondere verwirklicht
durch
- den Betrieb von Einrichtungen der
Kranken- und Altenhilfe,
- die Beteiligung an örtlichen und
regionalen Projekten zur Pflege und
Erhaltung
der Bürgergemeinschaft,
- die Unterstützung von Einrichtungen und
Organisationen mit sozialdiakonischem
Anliegen,
- die Unterstützung von Kinder- und
Jugendarbeit,
- Beratungsangebote und persönliche
Hilfen
- Hilfsangebote für Geflüchtete und in Not
geratene Menschen
- die Übernahme weiterer
sozialdiakonischer Aufgaben in der Region.
Mit dem Betrieb der Gesellschaft verfolgt
der Gesellschafter den diakonischen
Auftrag
der Freien evangelischen Gemeinde
Haiger-Steinbach.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schneider, Jochen, Haiger, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2022
a)
28.09.2022
Kaiser

b)
Fall 1
2c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar mildtätige und gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung gemeinnütziger Zwecke
im Sinne von § 52 Abs. 2 der
Abgabenordnung und mildtätiger Zwecke
im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 der
Abgabenordnung. Diese Zwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
- den Betrieb von Einrichtungen der
Kranken- und Altenhilfe,
- finanzielle Unterstützung von jursitischen
Personen des öffentlichen Rechts oder
steuerbegünstigten Körperschaften mit
sozial-diakonischem Anliegen, sowie
deren Kinder- und Jugendarbeit,
- Beratungsangebote und persönliche
Hilfen,
- Hilfsangebote für Geflüchtete und in Not
geratene Menschen,
- die Übernahme weiterer
sozialdiakonischer Aufgaben in der Region.
Mit dem Betrieb der Gesellschaft verfolgt
der Gesellschafter den diakonischen
Auftrag der Freien evangelischen
Gemeinde Haiger-Steinbach.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und § 4 (Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) und § 17
(Auflösung) beschlossen.
a)
18.11.2022
Kaiser

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.