Handelsregister · HRB 131814
Chronologischer Auszug
Prize Party GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Prize Party GmbH b) Sulzbach (Taunus) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Unisys-Park 1, 65843 Sulzbach (Taunus) c) Entwicklung, Aufbau, Betrieb und Vertrieb von Gewinnspielen in allen Medien sowie innovativer insbesondere digitaler Geschäftsmodelle und Erschließung neuer Märkte und Geschäftsfelder in den Bereichen Internet, Mobile, eCommerce, Media und Technologie als auch die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Böttcher, Jürgen, Rodgau, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2022 Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Darmstadt (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 103588) nach Sulzbach (Taunus) beschlossen. | a) 26.07.2023 Krimmel b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 09.06.2022 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.