Handelsregister · HRA 5400
Chronologischer Auszug
Privatschule Niederrhein GmbH & Co. KG · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Privatschule Niederrhein GmbH & Co. KG b) Wachtendonk Geschäftsanschrift: Ostring 39, 47669 Wachtendonk | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Neue Privatschule Niederrhein Betriebs GmbH, Wachtendonk (Amtsgericht Kleve HRB 17756) mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: FARO Deutschland GmbH, Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 10393), Einlage: 50.000,00 EUR. Kommanditist: AITriVest GmbH, Wachtendonk (Amtsgericht Kleve HRB 16697), Einlage: 10.000,00 EUR. Kommanditist: Wentzlaff, Michael, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX, Einlage: 10.000,00 EUR. Kommanditist: Lingsen, Frank, Wachtendonk, *XX.XX.XXXX, Einlage: 8.000,00 EUR. | a) 17.05.2022 Kalläne | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (91 IN 7/2024) vom 27.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.03.2024 Loock | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 7/2024) vom 27.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.03.2024 Loock b) Aufgrund eines Erfassungsfehlers Berichtigung von Amts wegen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.