Handelsregister · HRB 8180

Chronologischer Auszug

Prinz Wittgenstein Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Prinz Wittgenstein Verwaltungs-GmbH

b)
Bad Laasphe

c)
Die Beteiligung an der Prinz Wittgenstein
Vermögensverwaltungs GmbH & Co.KG.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich auch an
anderen Unternehmen gleicher und
verwandter Art zu beteiligen, sowie alle
Geschäfte auszuführen, die im Hinblick auf
den vorgenannten Zweck in ihrem Interesse
liegen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Ludwig
Ferdinand, Kaufmann, Bad Laasphe,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12. September 2006
a)
24.10.2006
Bast

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.4
ff. Sdbd.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schloß Wittgenstein 1, 57334 Bad Laasphe
a)
24.08.2010
Jansohn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.