Handelsregister · HRB 32382

Chronologischer Auszug

Prinz - Computersystemberatung GmbH · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Prinz - Computersystemberatung GmbH

b)
Wißmannsdorf

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von Systemanalysen,
Unternehmensberatungen und Software-
Engineering.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Prinz, Arno, Wißmannsdorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.1991 zuletzt geändert am
12.11.2001
a)
22.02.2006
Berens

b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.04.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
2382 des Amtsgerichts
Bitburg getreten.
Freigegeben am
22.02.2006.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 45 ff Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Koosbüscher Straße 13, 54636
Wißmannsdorf
a)
09.09.2010
Krämer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.