Handelsregister · HRB 39513
Chronologischer Auszug
PRIMAG AG · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PRIMAG AG b) Düsseldorf c) Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. | 260.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Ferner kann der Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreien, als diesen gestattet wird, im Namen der Gesellschaft und gleichzeitig als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Esser, Gerd, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 15. August 2000 | a) 01.08.2002 Seemann b) Tag der ersten Eintragung: 15.9.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2002. Satzung Blatt 48 Sonderband | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 4. Juli 2002 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Jahresabschluss) beschlossen. | a) 05.08.2002 Christophliemk b) Beschluss Blatt 77 Sonderband Satzung Blatt I Sonderband | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. | a) 01.02.2005 Christophliemk b) Beschluss Blatt 90 f. Sonderband a) Satzung Blatt 81 ff. Sonderband a) | ||||
| 4 | 1.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 07.11.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 740.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 22.12.2005 Pollmächer b) Beschluss Blatt 94 f. Sonderband Satzung Blatt I Sonderband | |||
| 5 | c) Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie von Immobilien. | a) Die Hauptversammlung vom 02.03.2006 hat die Einfügung eines neuen § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) beschlossen. Ausserdem wurde die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und im übrigen insgesamt neu gefasst. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.03.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02.03.2006 in der Zeit bis zum 28.02.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 100.000,00 durch Ausgabe von bis zu 100.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.03.2006 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 500.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 20.03.2006 Pollmächer b) Beschluss Blatt 112 ff Sonderband Satzung Blatt II Sonderband | |||
| 6 | 1.250.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 27.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 02.03.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 250.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.03.2006 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 250.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 28.03.2006 Pollmächer b) AR- Beschluss Blatt 143 ff Sonderband Beschluss Blatt 148 Sonderband Vorstandsbeschluss Blatt 150 f Sonderband Satzung Blatt III Sonderband | |||
| 7 | 3.500.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 07.04.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.250.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 3.500.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (bedingtes Kapital) und § 5 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07.04.2006 in der Zeit bis zum 06.04.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 125.000,00 durch Ausgabe von bis zu 125.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 06.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.750.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 12.04.2006 Pollmächer b) Beschluss Blatt 167 ff Sonderband Satzung Blatt IV Sonderband | |||
| 8 | a) Die Hauptversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner § 5 der Satzung (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) um einen neuen Absatz 3 (weiteres Bedingtes Kapital) ergänzt. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.04.2006 in der Zeit bis zum 27.04.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 225.000,00 durch Ausgabe von bis zu 225.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). | a) 02.05.2006 Pollmächer b) Beschluss Blatt 238 ff Sonderband Satzung Blatt V Sonderband | ||||
| 9 | a) Die Hauptversammlung vom 16.05.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu 875.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde die Satzung in § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) geändert. b) Die bisherigen bedingten Kapitale gemäß § 5 Absätze 1 und 3 der Satzung sind aufgehoben. Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.05.2006 in der Zeit bis zum 15.05.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 350.000,00 durch Ausgabe von bis zu 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). | a) 23.05.2006 Pollmächer b) Beschluss Blatt 258 ff. Satzung Ziff. VI Sonderband a) | ||||
| 10 | 4.300.000,00 EUR | a) Die am 16.05.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 875.000,00 EUR ist in Höhe von EUR 800.000,00 durchgeführt; § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. | a) 03.07.2006 Haueiss b) AR-Beschluss Blatt 278 f Sonderband Gesellschaftsvertrag Ziffer VII Sonderband | |||
| 11 | a) Die Hauptversammlung vom 19.07.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 Abs. 1 (Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder) und 13 Abs. 2 (Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates) beschlossen. Ferner ist ein neuer § 5 Abs. (1 a) (Bedingtes Kapital II) eingefügt worden und § 5 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) geändert worden.. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 80.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 27.07.2007 Pollmächer | ||||
| 12 | a) Die Hauptversammlung vom 12.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. (1a), indem Abs. (1b) (Bedingtes Kapital III) eingefügt wird, beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 1.250.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital III). | a) 27.12.2007 Pollmächer | ||||
| 13 | a) Die Hauptversammlung vom 01.09.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 1 Abs. 1.b (Bedingtes Kapital III 2008) und 15 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 1.700.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.700.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital III 2008). | a) 11.09.2008 Pollmächer | ||||
| 14 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Moltkestraße 28, 40477 Düsseldorf | a) Die Hauptversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 16 Abs. 4 (Ort und Einberufung), 19 Abs. 3 (Stimmrecht und Beschlussfassung) und 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 03.12.2009 Pollmächer | |||
| 15 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf | a) 16.02.2011 Allwicher | ||||
| 16 | a) Die Hauptversammlung vom 18.09.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 a, 5 Abs. 2 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) und 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. Nach § 5 Abs. 1 b wurde § 5 Abs. 1 c eingefügt. b) Das genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf erloschen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 183.750,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 183.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere EUR 42.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 42.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital II). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere EUR 204.250,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 204.250 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital IV). Das Bedingte Kapital IV dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der GeseIIschaft vom 18. September 2012 bis zum 17 September 2017 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur Insoweit durchgeführt wie Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung von Bezugsrechten eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. September 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.150.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 10.10.2012 Pollmächer | ||||
| 17 | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.09.2013 ist § 5 Abs. 1 b (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) aufgrund Fristablaufs (Bedingtes Kapital III 2008) ersatzlos gestrichen. b) Das genehmigte Kapital (Bedingtes Kapital III 2008) ist durch Zeitablauf erloschen. | a) 04.10.2013 Pollmächer | ||||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 26.11.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen) und 16 (Ort und Einberufung) beschlossen und die Satzung durch § 5 Abs. 1 d (Bedingtes Kapital 2013) ergänzt.. b) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.720.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. November 2013 von der Gesellschaft bis zum 25. November 2018 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. | a) 10.12.2013 Pollmächer | ||||
| 19 | a) Die Hauptversammlung vom 26.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 1 Satz 2 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) beschlossen. Ferner wurde § 22 (Niederschrift über die Hauptversammlung) ersatzlos aufgehoben; die übrigen Paragraphen wurden dementsprechend umnummeriert. | a) 08.12.2014 Pollmächer | ||||
| 20 | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.06.2015 ist § 5 Abs. 1 und 1. a (bedingtes Kapital und bedingtes Kapital II) aufgrund Fristablaufs ersatzlos gestrichen worden. § 5 wurde wie folgt umnummeriert: § 5 Abs. 1.c wird zu § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 1.d wird zu § 5 Abs. 2 und der bisherige § 5 Abs. 2 wird zu § 5 Abs. 3. | a) 09.10.2015 Pollmächer | ||||
| 21 | a) Die Hauptversammlung vom 25.03.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.03.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar und Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.150.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 06.04.2022 Pollmächer | ||||
| 22 | a) Die Hauptversammlung vom 30.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Ort und Einberufung) beschlossen. | a) 06.12.2022 Pollmächer | ||||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 28.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Jahresabschluss) beschlossen. | a) 09.01.2024 Pollmächer | ||||
| 24 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2025 mit der PRIMAG Grundbesitzgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 36764) verschmolzen. | a) 02.12.2025 Pollmächer |
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