Handelsregister · HRB 36032

Chronologischer Auszug

PRIMA Hotels und Resorts GmbH · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PRIMA Hotels und Resorts GmbH

b)
Markranstädt
Geschäftsanschrift:
Glockenblumenweg 12, 04420
Markranstädt

c)
ist der Betrieb von Hotels und Resorts in
Europa unter den Namen Prima Hotels,
Prisma Hotels, Primus Hotel, Primotel und
Primostar Hotel, ferner der Betrieb von
Restaurants, Pensionen und sämtliche
damit verbundenen Geschäfte, Verwaltung,
Beteiligung, Management, Pacht und
Erwerb derartiger Objekte, sowie alle damit
im Zusammenhang stehenden
Nebengeschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Saller-Kraft, Anna, Markranstädt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2019.
a)
20.03.2019
Boß
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 25.03.2021,
AZ: 405 IN 606/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
29.03.2021
Künne
3b)
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die
Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom
30.03.2021, AZ: 405 IN 606/21, aufgehoben worden.
a)
15.04.2021
Franke
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12.01.2022,
AZ: 403 IN 2319/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.01.2022
Künne
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12.08.2022,
AZ: 403 IN 2319/21, ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
a)
29.09.2022
Goder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.