Handelsregister · HRB 36032
Chronologischer Auszug
PRIMA Hotels und Resorts GmbH · Amtsgericht Leipzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PRIMA Hotels und Resorts GmbH b) Markranstädt Geschäftsanschrift: Glockenblumenweg 12, 04420 Markranstädt c) ist der Betrieb von Hotels und Resorts in Europa unter den Namen Prima Hotels, Prisma Hotels, Primus Hotel, Primotel und Primostar Hotel, ferner der Betrieb von Restaurants, Pensionen und sämtliche damit verbundenen Geschäfte, Verwaltung, Beteiligung, Management, Pacht und Erwerb derartiger Objekte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Saller-Kraft, Anna, Markranstädt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2019. | a) 20.03.2019 Boß | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 25.03.2021, AZ: 405 IN 606/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 29.03.2021 Künne | ||||
| 3 | b) Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 30.03.2021, AZ: 405 IN 606/21, aufgehoben worden. | a) 15.04.2021 Franke | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12.01.2022, AZ: 403 IN 2319/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 18.01.2022 Künne | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12.08.2022, AZ: 403 IN 2319/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. | a) 29.09.2022 Goder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.