Handelsregister · HRB 736905
Chronologischer Auszug
Prikrisu GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Prikrisu GmbH b) Stuttgart Geschäftsanschrift: Vogelsangstraße 2a, 70176 Stuttgart c) Betrieb von Spielhallen und Erbringung gastronomischer Leistung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Supper, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2011. | a) 10.03.2011 von Au | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.10.2012 (3 IN 887/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 15.10.2012 Reusch | ||||
| 3 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Supper, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 26.11.2013 Reusch | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.12.2012 (3 IN 887/12) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Zugleich wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 25.03.2014 Reusch | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.03.2014 (15 IN 650/13, 15 IN 10/14 und 15 IN 136/14) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 25.03.2014 Reusch | ||||
| 6 | b) Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Supper, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 22.11.2019 Reusch | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.07.2014 (15 IN 650/13 und 10/14 und 136/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 15 IN 650/13) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 19.12.2019 Reusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.