Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen VermögensbeteiIigungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Tina Krüger
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KIH GmbH mit dem Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 17787 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
014
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der F. Reichelt Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 65237) vom 23.11.2017, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 23.11.2017 zugestimmt hat. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke GmbH mit dem Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 15268) vom 17.09.2025, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.