Handelsregister · HRB 216978
Chronologischer Auszug
Pratham Software GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Pratham Software GmbH b) Oberhaching, Landkreis München Geschäftsanschrift: Stefanienstraße 53, 82041 Oberhaching c) Entwicklung, Vertrieb, Training, Service, Beratung, Marketing und Support im Zusammenhang mit Hardware und Software, einschließlich Vor-Ort- Unterstützung und externen Dienstleistungen, Auslagern von Geschäftsund Wissensverarbeitungsprozessen sowie Überlassung von Personal im Zusammenhang mit diesem Geschäftsgegenstand. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Stöckert, Stefan, Oberhaching, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Seydel, Michael Peter, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura: Mittal, Puneet, Jaipur/Indien, *XX.XX.XXXX Shrimali, Manoj, Jaipur/Indien, *XX.XX.XXXX Sharma, Gulabchand M., Saratoga/USA, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.2.2015. | a) 24.02.2015 Fischer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.