Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG:
Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG, nun
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.04.2025, AZ: 533 IN 193/25, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 141 Abs. 1 HGB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.