Der Handel mit und die Entwicklung von EDV-Systemen (Hard- und Software) für Druckereien und Verlage sowie Dienstleistung für die Digitalisierung von Archiven.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Siegfried Peis
Oberursel (Taunus)
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.10.1992 zuletzt geändert am 21.12.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Oberursel (Taunus) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.12.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 27 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 43 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Dokument im Fall 4
Fall 5
Fall 7
Beschluss Blatt 68-69 Hauptband
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (Az. 61 IN 11/24) vom 19.04.2024 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig (§ 384 FamFG).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.