Beratung, Planung und Projektausführung bis zur Komplettabwicklung von Projekten im Innenausbau, Ladenbau und in der Gastronomie
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäfts-führern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Es kann auch durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden, dass bei der Vertretung der Gesellschaft jeweils zwei bestimmte Geschäftsführer gemeinsam handeln müssen oder dass bei der Vertretung der Gesellschaft das Zusammenwirken eines Geschäftsführers mit einem Prokuristen ausgeschlossen ist. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Bittel
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Jörn Klinkmann
Düsseldorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15. Juni 1996, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hilden (bisher AG Düsseldorf HRB 46317) nach Dormagen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 18. Dezember 2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 und nochmals um EUR 124.400,00 EUR 150.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 Stammkapital und Stammeinlagen) und 6 Ziffer 7 (Gesellschafterversammlung) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 26. Juli 2013 hat die vollständige Aufhebung und Neufassung des bisherigen Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die in § 10 ( Erbfolge ) Absatz 1 und 2 genannten Angaben bleiben sachlich unverändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 30. Mai 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Vertretung, Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
Freitext
Beschluss Blatt 47 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband
Laufende Nr. 1, Spalte 4 b von Amts wegen berichtigt.
Unternehmensvertrag
Mit der Bittel Holding GmbH, Dormagen (Amtsgericht Neuss HRB 19734) als herrschendem Unternehmen ist am 30. Mai 2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30. Mai 2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.