Handelsregister · HRB 107150
Chronologischer Auszug
PPL Power-Personal-Leasing GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) PPL Power-Personal-Leasing GmbH b) Heilbronn c) Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern - Personal-Leasing -. | 54.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführerin: Böhmler, Traude, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Wank, Peter Willi, Mössingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.11.1999 | a) 06.11.2006 Wilke b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 03.01.2000 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 4-14 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Klarastr. 12, 74072 Heilbronn | b) Nicht mehr Geschäftsführerin: Böhmler, Traude, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2012 Beetz | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 17.04.2012 (17 IN 256/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 25.04.2012 Ruf | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.06.2012 (17 IN 256/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 13.06.2012 Beetz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.