Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, durch welche der Verein Verpflichtungen im Betrag oder im Wert von mehr als 10.000,00 EURO übernimmt, sind grundsätzlich von der Verwaltung im Voraus genehmigungsbedürftig. Diese Rechtsgeschäfte sind zustimmungspflichtig durch den Beirat.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Hopp
Offenburg
Vorstand
Reinhold Haas
Offenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.11.2009.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 07.12.2009
Satzung: AS. 41 ff.
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