Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise eingeschränkt, dass der Vertreter bei Rechtsgeschäften von mehr als 6.000,-- DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Ferdinand Fiedler
Mannheim
Vorstand
Edgar Willi Hölzer
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.1921 zuletzt geändert am 19.09.1992
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.01.2006.
Tag der ersten Eintragung: 01.04.1921
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 5-11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.