Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Jugendwart, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem 1. Schriftführer oder dem 1. Kassenwart . Bei allen die Vereinsjugend betreffenden Entscheidungen ist außerdem die Mitwirkung des Jugendwartes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Hans Riecke
Neumünster
274
Joachim Witzke
Neumünster
274
Bärbel Wulf-Fechner
Neumünster
274
Lisa Fechner
Neumünster
274
Britta Waletzke
Neumüster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2010-02-18
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