Handelsregister · HRA 4256

Chronologischer Auszug

Porzellanfabrik Walküre GmbH & Co. KG · Amtsgericht Bayreuth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Porzellanfabrik Walküre GmbH & Co. KG

b)
Bayreuth
Geschäftsanschrift:
Gravenreutherstraße 5, 95445 Bayreuth
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter ist
befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als
Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Porzellanfabrik Walküre Verwaltungs GmbH, Bayreuth
(Amtsgericht Bayreuth HRB 6426)
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Erste Bayreuther Porzellanfabrik "Walküre" Siegmund Paul Meyer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bayreuth (Amtsgericht
Bayreuth HRB 6),
Einlage: 200.000,00 EUR
a)
27.07.2016
Weber
2c)
Kommanditeinlage erhöht, nun:
Kommanditist:
Erste Bayreuther Porzellanfabrik "Walküre" Siegmund Paul Meyer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bayreuth (Amtsgericht
Bayreuth HRB 6),
Einlage: 250.000,00 EUR
a)
12.08.2016
Hertrampf
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bayreuth vom 01.10.2019 (Az. IN 185/19) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143
HGB.
Durch den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom
01.10.2019 (Az. IN 185/19) ist zudem die Eigenverwaltung durch
die Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter
Rechtsgeschäfte (Veräußerung von betriebsnotwendigen
Vermögensgegenständen) angeordnet worden.
a)
08.10.2019
Hertrampf
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.01.2020
(Az. IN 185/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch
die Schuldnerin aufgehoben.
a)
19.10.2020
Hertrampf

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.