Handelsregister · HRA 4256
Chronologischer Auszug
Porzellanfabrik Walküre GmbH & Co. KG · Amtsgericht Bayreuth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Porzellanfabrik Walküre GmbH & Co. KG b) Bayreuth Geschäftsanschrift: Gravenreutherstraße 5, 95445 Bayreuth | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Porzellanfabrik Walküre Verwaltungs GmbH, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 6426) einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Erste Bayreuther Porzellanfabrik "Walküre" Siegmund Paul Meyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 6), Einlage: 200.000,00 EUR | a) 27.07.2016 Weber | |
| 2 | c) Kommanditeinlage erhöht, nun: Kommanditist: Erste Bayreuther Porzellanfabrik "Walküre" Siegmund Paul Meyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 6), Einlage: 250.000,00 EUR | a) 12.08.2016 Hertrampf | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.10.2019 (Az. IN 185/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. Durch den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.10.2019 (Az. IN 185/19) ist zudem die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (Veräußerung von betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen) angeordnet worden. | a) 08.10.2019 Hertrampf | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.01.2020 (Az. IN 185/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben. | a) 19.10.2020 Hertrampf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.