Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: a) Präsident, b) Vizepräsident, c) Geschäftsführer, d) Sportleiter, e) Schatzmeister. Der Präsident mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB und wird von den unter b bis e aufgeführten Vorstandsmitgliedern in der Reihenfolge ihrer Aufführung bei Verhinderung vertreten. Der Vorstand kann die Behandlung bestimmter Vorstandsgeschäfte oder anderer Clubaufgaben, Ausschüssen oder einzelnen Personen, insbesondere einem hauptberuflichen Geschäftsführer übertragen. Diese Ausschüsse oder Personen können den Club nach Außen nur aufgrund einer von mindestens drei Vorstandsmitgliedern zu erteilenden schriftlichen Vollmacht vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marita Kunzmann
Karlsruhe
Vorstand
Arno Kunzmann
Karlsruhe
Vorstand
Mark Paravia
Stutensee
Vorstand
Betram Hornung
Stutensee
Vorstand
Andreas Blömeke
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.09.1984 mit Änderung vom 14.02.1997.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 25.09.1984
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