Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Vermögensverwaltung und des Handels mit Rehabilitationsprodukten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Edigna Poppe
Königheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Bettina Elleser
Königheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2018.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "Reha-Technik Poppe GmbH", Königheim (Amtsgericht Mannheim HRB 560504) im Wege der Abspaltung auf 27.500,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Reha-Technik Poppe GmbH", Königheim (Amtsgericht Mannheim HRB 560504) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.03.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.03.2019 den Geschäftsanteil Nr. 1 an der "Poppe-Elleser Verwaltungs-GmbH", Königheim (Amtsgericht Mannheim HRB 732200) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.