Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein kann nur durch beide gemeinsam verpflichtet werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Weinzettl
Krefeld
Vorstand
Antonius Engel
Tönisvorst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.03.1976 zuletzt geändert am 17.03.2003
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 17.08.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 43 ff. des Sonderbandes
Ameldung Blatt 48 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 54 ff. des Sonderbandes
Anmeldung Blatt 61 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.