Handelsregister · HRB 9499
Chronologischer Auszug
Ponter Kinder- und Jugendhilfe GmbH · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kleinen Grundbesitz Verwaltungs-GmbH b) Geldern c) Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kleinen Grundbesitz GmbH & Co. KG vormals CONSILIUM Zweiundsiebzigste GmbH & Co. Vorrats KG-, deren Gesellschaftszweck die eigene Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien, Grundstücken, Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren An-und Verkauf für eigene Rechnung ist. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Thomas Kleinen und Marlies Kleinen vertreten die Gesellschaft auch dann stets allein, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind. Sie sind stets berechtigt, als Vertreter der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). b) Geschäftsführer: Hofmann, Dirk, Bergheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Kleinen, Marlies, Geldern, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Kleinen, Thomas, Geldern, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2008 mit Änderung vom 23.12.2008. | a) 29.01.2009 Gallasch | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: In der Schanz 12, 47608 Geldern | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Hofmann, Dirk, Bergheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2009 Opdemom | |||
| 3 | a) Ponter Kinder- und Jugendhilfe GmbH c) Der Betrieb von Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kleinen Grundbesitz GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die eigene Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien, Grundstücken, Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung ist. | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Kleinen, Thomas, Geldern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 1 Ziff. (1) (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) sowie 6 (Vertretung und Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie der Allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 20.02.2018 Gallasch | ||
| 4 | 30.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen. b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2017 Teile des Vermögens der Thomas Kleinen Kinderbetreuung e.K. mit Sitz in Geldern (Amtsgericht Kleve, HRA 4761) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. | a) 12.04.2018 Glettenberg | |||
| 5 | b) Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.04.2018 wirksam geworden. | a) 20.04.2018 Glettenberg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.