Die Erbringung von Dienstleistungen zur Steuerung von Prozessen im Immobilienvertrieb in Form von Beratung und Softwareentwicklung sowie die Entwicklung und der Betrieb eigener Softwareprodukte zur Prozesssteuerung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Saxen
Hattingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Marcus Grah
Hattingen
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Matthias Opitz
Bochum
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.2000
Die Hauptversammlung hat am 10.12.2008 beschlossen, die Firma (bisher AT AG Software for Use) zu ändern, den Sitz der Gesellschaft von Bochum (bisher Amtsgericht Bochum HRB 6876) nach Hattingen zu verlegen, den Unternehmensgegenstand und die Satzung in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 16 (Vergütung) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 13.01.2009 beschlossen, die Satzung in § 12 (Vertretung der Gesellschaft) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 30.03.2009 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und die Satzung in § 2 Ziff. 1.1 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 25.10.2022 beschlossen, die Firma und die Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister (am 13.11.2003, AG Bochum HRB 6876) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen, einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um EUR 25.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluß des Bezugsrechts und legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.