Handelsregister · HRB 21333

Registerinformationen

polyEstate AG · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
polyEstate AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Hattingen
Geschäftsanschrift
Bahnhofstraße 40, 45525 Hattingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21333
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
02.01.2023
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen zur Steuerung von Prozessen im Immobilienvertrieb in Form von Beratung und Softwareentwicklung sowie die Entwicklung und der Betrieb eigener Softwareprodukte zur Prozesssteuerung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Saxen

Hattingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Marcus Grah

Hattingen

einzelvertretungsberechtigt
Vorstand

Matthias Opitz

Bochum

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.05.2000
  • Die Hauptversammlung hat am 10.12.2008 beschlossen, die Firma (bisher AT AG Software for Use) zu ändern, den Sitz der Gesellschaft von Bochum (bisher Amtsgericht Bochum HRB 6876) nach Hattingen zu verlegen, den Unternehmensgegenstand und die Satzung in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 16 (Vergütung) zu ändern.
  • Die Hauptversammlung hat am 13.01.2009 beschlossen, die Satzung in § 12 (Vertretung der Gesellschaft) zu ändern.
  • Die Hauptversammlung hat am 30.03.2009 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und die Satzung in § 2 Ziff. 1.1 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern.
  • Die Hauptversammlung hat am 25.10.2022 beschlossen, die Firma und die Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) zu ändern.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister (am 13.11.2003, AG Bochum HRB 6876) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen, einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um EUR 25.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluß des Bezugsrechts und legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.