Bis zu einem Betrag von 500,00 Euro ist jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt. Bei darüber hinausgehenden Beträgen sind zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Aufnahme von Krediten sowie Rechtsgeschäfte ab einem Gesachäftswert von 3.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ingeborg Uhl-Ames
Appenheim
Vorstand
Jörg Bruckmann
Wörrstadt
Vorstand
Sonja Schlarb
Ingelheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.07.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vorstand), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 6 (Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der Vertretungsbeschränkung des Vorstands beschlossen.
Freitext
Fall 2
Blatt 12 - 23 der Akten
Fall 3 Bl. 26 - 31 d. A.
Fall 4
Blatt 38 - 53 der Akten
Fall 5
Blatt 56 - 78 der Akten
Fall 6
Blatt 85 - 111, 116 - 119 der Akten
Fall 7
Blatt 112 - 115, 122, 123 der Akten
Fall 9
Blatt 148 - 174 der Akten
Der vertretungsberechtigte Vorstand setzt sich aus drei Vorstandsmitgliedern zusammen.
Fall 10
Blatt 177 - 194 der Akten
Satzung Blatt 191 - 194 der Akten
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