Handelsregister · VR 2538

Registerinformationen

Polizeichor des Saarlandes e.V. ( PCHdS) · Amtsgericht Saarbrücken

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Polizeichor des Saarlandes e.V. ( PCHdS)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Saarbrücken

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2538
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken
Letzte Eintragung
07.01.2022
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Franz Josef Kriebisch

Friedrichsthal

Vorstand

Gerhard Schabert

Saarbrücken

Vorstand

Willy Lengler

Mandelbachtal

Vorstand

Dieter Beck

Schiffweiler

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 21.06.1977
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2007 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des § 12 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2007 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des § 12 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.11.2007 durch Voranstellen einer Präambel, Änderung der §§ 2 (Zweck- und Zielsetzung) und 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), Streichung des § 9 (Chorvermögen), Umnummerierung der Folgeparagrafen sowie Änderung der bisherigen §§ 11, jetzt: 10 (Mitgliederversammlung), 14, jetzt: 13 (Ehrenvorsitzender), 15, jetzt: 14 (Chorleiter), 19, jetzt: 18 (Auflösung) und 20, jetzt: 19 (Inkrafttreten) geändert und neu gefaßt worden.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Wiederholung der Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 4 a) aus technischen Gründen zwecks Berichtigung des aktuellen Ausdrucks

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.