Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Ausgaben über 500 EUR wird der Verein von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Bei Ausgaben von über 1000 EUR ist zusätzlich noch ein Beschluß der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dominic Götz
Nürnberg
Vorstand
Christian Matyas
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.11.1955 zuletzt geändert am 16.02.1985
Die Mitgliederversammlung vom 16.3.2002 mit Nachtrag vom 15.3.2003 hat die Änderung der §§ 9, 10, 11, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 24, 27 und 35 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2023 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Gerichtsstand), 4 (Zweck des Vereins), 8 (Ausgaben des Vereins und Verbandszugehörigkeit), 9 (Organisation des Vereins), 10 (Aufnahme von Mitgliedern), 11 (Stimmberechtigung und Mitgliederversammlungen), 12 (Ende der Mitgliedschaft), 13 (Freiwilliger Austritt), 14 (Streichung der Mitglieder aufgrund von Zahlungsverzug), 15 (Zuwiderhandlung gegen Vereinsinteressen), 16 (Teilnahme an Übungsstunden), 17 (Arbeistleistungen zugunsten des Vereins), 18 (Film- und Tonaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen), 19 (Mitgliedsbeiträge), 20 (Probetrainings und Zehnerkarten), 21 (Vermietung von Vereinseigentum), 22 (Bargeldlose Zahlungen), 23 (Organe des Vereins), 24 (Geschäftsführung des Vereins), 25 (Vertretungsberechtigung der Vorstandschaft), 26 (Zusammensetzung der Vorstandschaft), 27 (Aufgaben Schriftführer), 28 (Aufgaben Kassier), 29 (Vertretung bei Vereinsausgaben), 30 (Zeichnungsberechtigung), 31 (Vorzeitiges Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern), 32 (Aufgaben Kassenprüfer), 33 (Social Media Beautragte), 34 (Sportbeauftragte), 35 (Mitgliederhauptversammlung), 36 (Außerordentliche Mitgliederversammlungen), 37 (Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung), 38 (Abstimmungen und Beschlüsse), 39 (Anzahl Mitgliederversammlungen), 40 (Vorstandssitzungen), 41 (Beurkundung von Beschlüssen) und 42 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 123 ff. So.