Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, ohne Anhörung des Gesamtvorstandes im Einzelfall über erforderliche Ausgaben bis 500,00 EUR zu verfügen. Der Gesamtvorstand kann ohne Anhörung der Versammlung im Einzelfall über erforderliche Ausgaben bis 2.500,00 EUR entscheiden. Über Ausgaben, die im Einzelfall 2.500,00 EUR überschreiten, ist im Zuge einer Mitgliederversammlung zu entscheiden.
Tag der ersten Eintragung: 26.11.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 79 - 85
Anmeldung Blatt 221 ff
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Fall 6
Anmeldung Blatt 6 Sonderband
Satzung Blatt 15-21 Sonderband
Satzung
Satzung vom 11.09.1946 zuletzt geändert am 22.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.