Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Muhamed Zejna
Schwerte
Vorstand
Tanja Zejna
Iserlohn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.06.1927 zuletzt geändert am 17.03.1989
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2009 hat die Änderungen der Satzung in § 4 (Beiträge), § 3 (Maßregelungen, Haftung), § 6 (Mitgliederversammlung) und § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Mitgliederversammlung) und 14 (Wahlen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck) beschlossen. Weiterhin wurden folgende Änderungen beschlossen: § 2 (Verbandsmitgliedschaften) ist neu eingefügt worden. Infolge dieser Einfügung sind die folgenden Paragraphen der Satzung 2, 3, 4 und 5 in der neuen Satzung bei unverändertem Wortlaut zu den §§ 3, 4, 5 und 6 geworden. Nach § 6 ist ein neuer § 7 (Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit) eingefügt worden. Die alten §§ 6 bis 16 haben durch die Einfügung des neuen § 7 die Paragraphenbezeichnung 8 (§ 6 alt) bis 18 (§ 16 alt) erhalten.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2022 hat die Änderung der Satzung bei den nunmehrigen §§ in § 1 (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Grundsätze der Tätigkeit), § 5 (Verbandsmitgliedschaften), § 6 (Vereinsmitgliedschaften/Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Ausschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste), § 9 (Beitragspflicht), § 10 (Vereinsorgane), § 11 (Vergütung der Organmitglieder, Aufwandsersatz, bezahlte Mitarbeit), § 12 (Mitgliederversammlung), § 13 (Vorstand), § 14 (Vereinsjugendtag), § 15 (Vereinsjugendausschuss), § 16 (Ausschüsse), § 17 (Abteilungen), § 19 (Stimmrecht und Wählbarkeit), § 20 (Wahlen), § 21 (Kassenprüfung), § 22 (Haftung), § 23 (Datenschutz), § 24 (Auflösung des Vereins) und § 25 (Gültigkeit der Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Beendigung der Mitgliedschaft) und 9 (Beitragspflicht) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.08.1927 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2004.