Handelsregister · VR 1721

Chronologischer Auszug

Polizei-Motorrad-Club Südpfalz e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Polizei-Motorrad-Club Südpfalz e.V.

b)
Wörth am Rhein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Claus, Jürgen, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Zwick, Markus, Hatzenbühl, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Maier, Frank, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Schöfer, Volker, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 10.05.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 05.03.1999 geändert.
a)
27.12.2006
König

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.08.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.12.2006.
Satzung Blatt 7-15, Beschluss
Blatt 26-28, 68-73 der Akte.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Claus, Jürgen, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Zwick, Markus, Hatzenbühl, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Maier, Frank, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Der bisher nicht eingetragene 2. Vorsitzende ist
nunmehr:
1. Vorsitzender:
Eberle, Karl, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Rapp, Jens Uwe, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Zwick, Markus Johannes, Hatzenbühl, *XX.XX.XXXX
a)
10.01.2017
Schnabel

b)
Fall 2
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
21.08.2018
Schnabel

b)
Fall 3
Beschluss Bl. 94-98 d. A.
Satzung Bl. 99-102 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.