Handelsregister · HRB 300059

Registerinformationen

Polis 3 GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Polis 3 GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Tal 44, 80331 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 300059
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
16.07.2025
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Produktion und Vertrieb von Folien, Textilien, Werbebannern, Werbemedien Schildern und Leuchtreklamen. Der Vertrieb wird vorwiegend über das Internet getätigt. Betreiben von Spielhallen nach § 33i GewO, Wettbüros, Bistros, Gastronomie, Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c GewO, Vermittlung von Sportwetten, Betreiben von Restaurants, Bars, Cafés, Grafikdesign, Onlinemarketing, Marketingberatung, Gestaltung von Inneneinrichtung, Betreiben von Supermärkten insbesondere Einzelhandel mit Lebensmitteln, genehmigungsfreie Transporte bis 3,5 t, Transport von Waren und Gütern und Logistik, Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Personentransport, Stadtrundfahrten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Radoslaw Krystian Kandybowicz

Zgorzelec

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2016, zuletzt geändert am 17.06.2022.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2025 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'M-Store GmbH', und Sitz, bisher Görlitz, Amtsgericht Dresden HRB 35579) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 11.07.2025 (Az. 533 IN 915/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.